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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Wirksamkeit des Vertrages:
Der Vertrag steht für 14 Tage ab seinem Abschluss unter der auflösenden Bedingung, dass der Inhaber des Sportclubs dem Vertragsabschluss mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem Vertragspartner widerspricht.

2. Rechte des Vertragspartners:
Der Vertragspartner ist -jedoch nur persönlich- berechtigt, während der gültigen Öffnungszeiten je sachgerecht die Sporträume einschließlich der dem Körpertraining dienenden Geräte sowie Umkleide- und Waschraum nebst WC im Sportclub zu nutzen.

3. Weisungsbefugnis des Personals, Änderung der Öffnungszeiten und Änderung des Angebotes:
Das Trainer- bzw. Tresenpersonal ist zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit im Sportclub berechtigt, dem Vertragspartner Weisungen im Rahmen der Nutzung zu erhalten.
Diesen Weisungen hat der Vertragspartner Folge zu leisten. Die gültigen Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Dem Sportclub ist es vorbehalten, diese Öffnungszeiten zu ändern. Der Sportclub darf an gesetzlichen Feiertagen geschlossen bleiben. Dem Sportclub ist es vorbehalten, sein Angebot zu ändern, insbesondere auch jeden Typ der in seinen Räumen vorgehaltenen Trainingsgeräte abzuschaffen, die Anzahl der zur Verfügung stehenden Trainingsgeräte zu variieren und die Ausstattung seiner Räume zu verändern. Änderung der Öffnungszeiten und des Angebotes begründen kein Kündigungsrecht und keinen Anspruch auf Minderung der vereinbarten Beiträge.

4. Zahlung des Monatsbeitrages:
Der vereinbarte monatliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Voraus bis spätestens zum 3. des Monats zu entrichten. Die Beiträge sind grundsätzlich unabhängig davon zu zahlen, ob das Angebot des Sportclubs in Anspruch genommen wird oder nicht. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen, in denen der Vertragspartner die Entrichtung des Sportclubs aus nachgewiesenen Gründen, die er nicht beeinflussen kann, auf Dauer zu nutzen verhindert ist, wie z.B. wegen Invalidität, Schwangerschaft oder der Einberufung zum Wehr/ Zivildienst. Der Nachweis über den Grund der Verhinderung auf Dauer ist gegenüber dem Sportclub durch Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer amtlichen Bescheinigung zu führen. Ist der Vertragspartner mit der Zahlung von 2 Monatsbeiträgen in Verzug, sind alle bis zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer künftig geschuldeten Monatsbeiträge sofort im Voraus zur Zahlung fällig.

5. Laufzeit des Vertrages, Verlängerungsklausel, ordentliche Kündigung:
Der Vertrag ist für die Dauer von 12 Monaten fest abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um die vereinbarte Dauer, wenn er nicht von einer der Parteien bei einem für 12 Monate abgeschlossenen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten je zum Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem anderen Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.

6. Haftung:
Der Sportclub haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen oder Wertgegenständen des Vertragspartners, es sei denn, dass der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Sportclubs beruht. Die Umkleideräume sind nicht abgeschlossen. Die Bereitstellung von Spinden begründet keine Haftung für die dort eingebrachten Gegenstände. Eine Haftung des Sportclubs für Personenschäden, die sich der Vertragspartner während seines Aufenthalts in den Einrichtungen des Sportclubs zuzieht, ist ausgeschlossen, sofern der Sportclub diese Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig (mit)verursacht hat.
Der Aufenthalt von Kindern unter 15 Jahren in den Räumen des Sportclubs erfolgt aus versicherungs- und sicherheitstechnischen Gründen grundsätzlich nur auf eigene Gefahr der/des Erziehungsberechtigten. Dem Sportclub obliegt keine Aufsichtspflicht.

7. Zusatzangebote:
Der Sportclub hält für den Vertragspartner freibleibend eine Vielzahl von zusätzlichen Trainingsangeboten (z.B. funktionales Krafttraining mit persönlichem Trainer oder div. Trainingskurse) bereit, die der Vertragspartner gegen zusätzliches Entgelt buchen kann. Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vor Terminbeginn persönlich oder telefonisch innerhalb der Öffnungszeiten des Sportclubs abgesagt werden, Stornierungen per SMS und Email sind nicht möglich und es kommt ihnen daher keine Wirkung zu. Wird der Termin nicht rechtzeitig formwirksam abgesagt, ist der Vertragspartner verpflichtet den vollen Beitrag für nicht wahrgenommene Personal Trainings zu zahlen.

8. Hinweise zum Datenschutz:
Dem Sportclub ist der Schutz der personenbezogenen Daten ein besonderes Anliegen. Um seine Leistungen kundengerecht und sachgerecht erbringen zu können, erhebt und verwendet der Sportclub die Daten seiner Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und wie nachfolgend beschrieben:
Der Sportclub speichert, verändert, nutzt und übermittelt personenbezogene Daten des Vertragspartners einschließlich eines Fotos des Vertragspartners selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte, soweit dies zu Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses und dessen Abrechnung erforderlich ist oder der Aufklärung von Straftaten dient. Weiter hält der Sportclub beim Betreten und Verlassen des Sportclubs den Namen und gegebenenfalls die Mitgliednummer des Kunden sowie den Zeitpunkt des Zu- und Austritts fest und speichert diese Daten. Der Sportclub überwacht nach entsprechender Kenntlichmachung zur Sicherheit seiner Vertragspartner Teile des Studios mit Kameras und speichert deren Aufnahme soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Vertragspartner und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.